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Bildnachweis
Startseite: Juan Davila (unsplash)

Allgemeine Mietbedingungen (AMB) für die mobile Fasssauna

1. Reservierung und Rücktritt: Diese sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter verbindlich, sobald der/die Mieter*in die vereinbarte Anzahlung auf den Mietpreis geleistet hat. Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Mietpreises zu zahlen, der Rest bei der Lieferung. Bei Rücktritt vom Vertrag sind bis 3 Tage vor dem 1. Miettag 25%, bis 1 Tag 50% des vereinbarten Mietpreises laut Mietvertrag als Rücktrittskosten zu bezahlen. Sollte dem Vermieter aufgrund verspäteter Abgabe bzw. Abholung der Sauna ein Schaden entstehen (z.B. Schadenersatzansprüche der nachfolgenden Mietenden etc.), so behält sich der Vermieter vor, diese Schadenersatzansprüche gegen den/die Mieter*in geltend zu machen. Es besteht generell kein Einverständnis des Vermieters mit der automatischen Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch. Unabhängig hiervon ist jedenfalls eine Nutzungsentschädigung für den Gebrauch über die vereinbarte Mietdauer hinaus zu bezahlen, die sich nach dem vereinbarten Mietzins richtet. Bei vorzeitiger Rückgabe der Sauna vor dem vereinbarten Rückgabetermin ist trotzdem der volle Mietpreis zu zahlen, wenn der Vermieter die Sauna nicht anderweitig vermieten kann.

2. Mietpreise: Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste.

3. Zahlungsweise: Bei Vertragsabschluss, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen (vor dem Lieferdatum), ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Mietpreises zu zahlen. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist ist der Vermieter nicht mehr an die etwa zugesagte Reservierung gebunden. Der restliche Mietpreis und die Kaution sind spätestens bei Übernahme der Sauna zum Mietbeginn fällig.

4. Übernahme und Rückgabe: Die Sauna wird zum Mietbeginn an die vereinbarte Adresse geliefert. Eine kurze Einführung und ein Kontrollgang erfolgen direkt nach der Lieferung. Die Abholung erfolgt immer am Folgetag des Mietzeitraums bis spätestens um 10 Uhr.

5. Kaution: Bei Mietantritt muss zur Sicherheit für die Rückgabe der Sauna in unbeschädigtem Zustand eine Kaution in Höhe von 250 Euro bar hinterlegt werden. Zum Beginn der Miete wird eine Zustandsbeschreibung der Sauna und des Anhängers erstellt, in der alle etwa vorhandenen Beschädigungen notiert werden.  Der/die Mieter*in ist verpflichtet, neue Schäden an der Sauna oder dem Anhänger dem Vermieter unverzüglich (innerhalb von 24 Stunden) mitzuteilen. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Sauna und des Anhängers in unbeschädigtem Zustand, abgesehen von den im Zustandsbericht aufgeführten Schäden, erfolgt die vollständige Rückzahlung der Kaution.

6. Mietberechtigte: Das Alter der Mietenden muss mindestens 18 Jahre betragen. Der/die Mieter*in bestätigt, dass er/sie die Sauna nur privat (Freizeit) nutzt und nicht an Dritte weiter vermietet.

7. Obhutspflicht: Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache sorgfältig zu behandeln und die beigelegten Infos zu Sauna und Holzofen genau zu beachten.

8. Haftung des Mieters: Der/die Mieter*in haftet für die rechtzeitige Rückgabe der Sauna in vertragsgemäßem Zustand. Bei Schäden und Diebstahl haftet der/die Mieter*in in Höhe der Summe der Beschädigung über seine Haftpflichtversicherung. Der/die Mieter*in haftet jedoch für Schäden unbeschränkt, sofern und soweit die Versicherung nicht leistet (oder keine Versicherung vorhanden ist), insbesondere wenn der/die Mieter*in den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat, oder der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Zustände entstanden ist. Der/die Mieter*in haftet im Übrigen voll für alle Schäden, die bei der Benutzung durch einen Dritten oder zu verbotenen Zwecken oder durch unsachgemäße Behandlung der Sauna und des Anhängers entstanden sind.

9. Haftung des Vermieters: Der Vermieter haftet dem/der Mieter*in im Fall des Leistungsverzugs bzw. bei von ihm zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung auf Schadenersatz, begrenzt auf das 3-fache des vereinbarten Nettomietzinses. Für mittelbare Schäden (z.B. verlorene Urlaubszeit) haftet der Vermieter nicht. Für entstandene Flurschäden durch den Saunaanhänger besteht keine Haftung. Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der/die Mieter*in bei der Rückgabe in der Sauna zurücklässt.

10. Verhalten: Der/die Mieter*in hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Für entstandene Schäden wird entweder die Kaution einbehalten oder dem/der Mieter*in die Summe in Rechnung gestellt.

11. Speicherung von Personaldaten: Der Vermieter ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit ihr erhaltenen Daten über den/die Mieter*in, gleich ob diese von ihm/ihr selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

12. Gerichtsstand: Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Vermieters, sofern die Vertragsparteien Kaufleute sind, oder mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder die in Anspruch zu nehmende Vertragspartei nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozess-Ordnung verlegt oder der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Regelung gilt auch für Wechsel und Scheckverfahren.

13. Schlussbestimmung: Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Rechtswirkung der übrigen Punkte keinen Einfluss. Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann. Zwingend gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.